Digitalisieren von Belegen

 

Die digitale Archivierung all jener Belege, die nicht mehr laufend benötigt werden, aber entsprechend zu archivieren sind, um einerseits den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften Folge zu leisten und andererseits ein digitales Archiv zu schaffen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Digitalisieren und revisionssicheres Speichern von bereits für das Archivieren vorbereiteten Belegen bzw. bereits im Archiv befindlichen Belegen handeln, die sich derzeit in Ordnern oder ähnlichen Aufbewahrungssystemen befinden.